Vertretung vor Gericht

Aussergerichtliches Tätigwerden

Manchmal führt ein außergerichtlicher Schriftwechsel nicht zu dem gewünschten Ergebnis.

Was tun, wenn z. B. freiwillig kein oder zu wenig Unterhalt gezahlt wird, Auskünfte verweigert werden?

 

Vertretung vor Gericht

Ich kann Sie in allen familiengerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht (1. Instanz) und Oberlandesgericht (2. Instanz). vertreten. Ich reiche für Sie den Antrag bei Gericht ein und begleite Sie während eines Prozesses.