Aussergerichtliches Tätigwerden
Manchmal führt ein außergerichtlicher Schriftwechsel nicht zu dem gewünschten Ergebnis.
Was tun, wenn z. B. freiwillig kein oder zu wenig Unterhalt gezahlt wird, Auskünfte verweigert werden?
Vertretung vor Gericht
Ich kann Sie in allen familiengerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht (1. Instanz) und Oberlandesgericht (2. Instanz). vertreten. Ich reiche für Sie den Antrag bei Gericht ein und begleite
Sie während eines Prozesses.