Die Vergütung meiner Tätigkeit richtet
sich grundsätzlich nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Je nach Art und Umfang der zu bearbeitenden Problematik kann es im Einzelfall (z. B. für außergerichtlichens Tätigwerden oder bei Folgeberatungen)
angebracht sein, eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis abzuschließen.
Sollten Ihre finanziellen Verhältnisse eher eng sein, so bietet sich in gerichtlichen Verfahren unter Umständen die Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH) /
Verfahrenkostenhilfe (VKH) an.