Die Vergütung meiner Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG); es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
Je nach Art und Umfang der zu bearbeitenden Problematik kann in Einzelfällen im außergerichtlichen Bereich die Vereinbarung eines Stundenhonorars angebracht sein.
Sollten Ihre finanziellen Verhältnisse eher eng sein, so bietet sich in gerichtlichen Verfahren unter Umständen die Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) an.
Sprechen Sie mich gerne darauf an!
Hier geht´s zum Download des VKH-Formulars!
Anschrift:
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Tel.: 040 / 37 423 748
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Termine nach Vereinbarung
In Bürogemeinschaft mit
Anja Borstelmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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